Ein- und Ausreiseinformationen |
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Visa, Reisepass |
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Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, Liechtensteins und der Schweiz benötigen für die Einreise nur einen gültigen Reisepass, wenn:
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sie als Touristen einreisen und |
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der Aufenthalt 6 Monate nicht überschreitet. |
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Als Angehöriger eines anderen Staates sollten Sie sich bei der japanischen Botschaft oder einer konsularischen Vertretung erkundigen, ob Sie für die Einreise nach Japan ein Visum beantragen müssen. |
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Besucher, die einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachgehen müssen ein Visum beantragen. |
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Dieses Visum können Sie bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung beantragen. Bei der
Einreise muss das Visum dem Grenzbeamten vorgelegt werden.
Wenn der Aufenthalt über 90 Tage ausgedehnt werden soll, müssen Sie sich als Tourist, oder auch, wenn
Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, registrieren lassen. Dazu wenden Sie sich bitte
rechtzeitig vor Ablauf dieser 90 Tage, vom Zeitpunkt der Einreise an gerechnet, an das Gemeindeamt
Ihres Aufenthaltsortes.
Diplomatische Vertretungen in Deutschland:
| Japanische Botschaft, |
Hiroshimastr. 6, |
10785 Berlin |
Tel. 030-210940 |
Fax: 030-21004222 |
Konsulate:
| Düsseldorf, |
Immermannstr. 45, |
40210 Düsseldorf |
Tel. 0211-164820 |
Fax: 0211-357650 |
| Hamburg, |
Rathausmarkt 5, |
20095 Hamburg |
Tel. 040-3330170 |
Fax: 040-30399915 |
| Frankfurt, |
Taunustor 2, |
60311 Frankfurt |
Tel. 069-2385730 |
Fax: 069-230531 |
| München, |
Prinzregentenplatz 10, |
81765 München, |
Tel. 089-4176040 |
Fax: 089-4705710 |
Honorarkonsulat:
| Stuttgart, |
Am Hauptbahnhof 2, |
70173 Stuttgart |
Tel. 0711-1277799 |
Fax: 0711-1273278 |
Die zeitlich begrenzte Einreise ohne Aufenthaltserlaubnis:
In den folgenden Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich:
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Passagiere von Handelsschiffen und Flugpassagiere können eine Aufenthaltserlaubnis von
maximal 72 Stunden erhalten, während sich ihr Schiff oder Flugzeug in Japan befindet. |
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Passagiere eines Handels- oder Passagierschiffes, die in einem Hafen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Haben, können eine Reise über Land von maximal 15 Tagen machen und wieder in einem anderen Hafen
An Bord des gleichen Schiffes gehen. |
Ein-/Ausreisekarte: Bei der Ein- und Ausreise muss ein ausländischer Besucher eine sogenannte
Ein-/Ausreisekarte ausfüllen.
Website des Japanischen Außenministeriums
http://www.mofa.go.jp |
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