Ein- und Ausreiseinformationen
Visa, Reisepass
Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, Liechtensteins und der Schweiz benötigen für die Einreise nur einen gültigen Reisepass, wenn:

  • sie als Touristen einreisen und
  • der Aufenthalt 6 Monate nicht überschreitet.
  • Als Angehöriger eines anderen Staates sollten Sie sich bei der japanischen Botschaft oder einer konsularischen Vertretung erkundigen, ob Sie für die Einreise nach Japan ein Visum beantragen müssen.
  • Besucher, die einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachgehen müssen ein Visum beantragen.

    Dieses Visum können Sie bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung beantragen. Bei der Einreise muss das Visum dem Grenzbeamten vorgelegt werden.

    Wenn der Aufenthalt über 90 Tage ausgedehnt werden soll, müssen Sie sich als Tourist, oder auch, wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, registrieren lassen. Dazu wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf dieser 90 Tage, vom Zeitpunkt der Einreise an gerechnet, an das Gemeindeamt Ihres Aufenthaltsortes.

    Diplomatische Vertretungen in Deutschland:

    Japanische Botschaft,  Hiroshimastr. 6,  10785 Berlin  Tel. 030-210940  Fax: 030-21004222


    Konsulate:

    Düsseldorf,  Immermannstr. 45,  40210 Düsseldorf  Tel. 0211-164820  Fax: 0211-357650 
    Hamburg,  Rathausmarkt 5,  20095 Hamburg  Tel. 040-3330170  Fax: 040-30399915 
    Frankfurt,  Taunustor 2,  60311 Frankfurt  Tel. 069-2385730  Fax: 069-230531 
    München,  Prinzregentenplatz 10,  81765 München,  Tel. 089-4176040  Fax: 089-4705710 


    Honorarkonsulat:

    Stuttgart,  Am Hauptbahnhof 2,  70173 Stuttgart  Tel. 0711-1277799  Fax: 0711-1273278


    Die zeitlich begrenzte Einreise ohne Aufenthaltserlaubnis:

    In den folgenden Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich:
  • Passagiere von Handelsschiffen und Flugpassagiere können eine Aufenthaltserlaubnis von maximal 72 Stunden erhalten, während sich ihr Schiff oder Flugzeug in Japan befindet.
  • Passagiere eines Handels- oder Passagierschiffes, die in einem Hafen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten Haben, können eine Reise über Land von maximal 15 Tagen machen und wieder in einem anderen Hafen An Bord des gleichen Schiffes gehen.

    Ein-/Ausreisekarte: Bei der Ein- und Ausreise muss ein ausländischer Besucher eine sogenannte Ein-/Ausreisekarte ausfüllen.

    Website des Japanischen Außenministeriums
    http://www.mofa.go.jp